Wann ist eine Übergangsrampe als Randabschluss an einem Balkon oder einer Terrasse nötig?
Eine Übergangsrampe ist als Randabschluss einer Terrasse nur dann erforderlich, wenn beim Übergang zu einer anderen Fläche ein Höhenunterschied besteht. Zur reinen Einfassung wird sie nicht benötigt. Auf einem Balkon oder einer Terrasse fassen vorhandene bauliche Begrenzungen wie Wände und Brüstungen den Bodenbelag ein.
Ein auszugleichender Höhenunterschied kann beispielsweise an einer Türschwelle vorhanden sein. Der Randkeil bildet dabei eine geneigte, gut begehbare Übergangsrampe.